Für Autor:innen

Hier finden die Autoren:innen des Onlinekommentars weitere, allgemeine Informationen. 

  • Sprache: Die Kommentierungen auf dem Onlinekommentar erscheinen grundsätzlich in den schweizerischen Amtssprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch) und Englisch.

  • Erfassen der Kommentierung: Die Word-Formatvorlage kann hier heruntergeladen werden.

  • Umfang und Art der Kommentierung: Erwartet wird kein Grundlagenwerk, sondern eine konzise Kommentierung. Die genauen Vorgaben bestimmten die jeweiligen Herausgeber:innen für ihren Erlass.

  • Peer-Review: Jeder Kommentar, der auf dem Onlinekommentar veröffentlicht wird, durchläuft eine inhaltliche Beurteilung (Peer Review). Der Peer Review wird zumindest von der Herausgeberschaft des jeweiligen Erlasses durchgeführt.

  • Einheitliches Zitieren: Hierfür kann auf die Zitierrichtlinie verwiesen werden.

  • Lesbarkeit des Kommentars: Die Kommentare sollen einfach und verständlich geschrieben werden.

  • Gendergerechte Sprache: Den Autorinnen und Autoren des Onlinekommentars wird empfohlen, auf eine gendergerechte Sprache zu achten. Als Tipp kann auf den Leitfaden der Bundeskanzlei zum geschlechtergerechten Formulieren verwiesen werden.

  • Autorenschaftsvertrag: Im Vertrag wird unter anderem das Vorgehen bei der Kommentierung beschrieben, der Autor bzw. die Autorin wird zu einer periodischen Überarbeitung des Beitrages angehalten und es wird geregelt, was passiert, wenn die Autorin oder der Autor die Kommentierung nicht mehr fortsetzen möchte. Im grossen Gegensatz zu den allermeisten bisherigen Kommentaren verbleibt beim Onlinekommentar das Urheberrecht zu 100% bei der Autorin respektive beim Autor und es gibt auch keine Konkurrenzklausel. Der Onlinekommentar verwendet eine Creative-Commons-Lizenz.