Eine Kommentierung von Loris Baumgartner / Marco Hurni
Herausgegeben von Marianne Johanna Lehmkuhl / Jan Wenk
Vorteilsannahme
Art. 322sexies
Wer als Mitglied einer richterlichen oder anderen Behörde, als Beamter, als amtlich bestellter Sachverständiger, Übersetzer oder Dolmetscher oder als Schiedsrichter im Hinblick auf die Amtsführung für sich oder einen Dritten einen nicht gebührenden Vorteil fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
I. Vorbemerkungen
1 Bei der Vorteilsannahme gemäss Art. 322sexies StGB handelt es sich um den spiegelbildlichen Tatbestand der Vorteilsgewährung gemäss Art. 322quinquies StGB.
II. Geschütztes Rechtsgut
2 Das geschützte Rechtsgut ist identisch mit demjenigen der aktiven Amtsträgerbestechung (vgl. OK-Baumgartner/Hurni, Art. 322ter N. 1 ff.).
III. Beteiligte Personen
3 Tauglicher Täter der Vorteilsannahme gemäss Art. 322sexies StGB ist ausschliesslich der Amtsträger (vgl. die Auflistung bei OK-Baumgartner/Hurni, Art. 322ter N. 10 ff.). Es handelt sich mithin um ein Sonderdelikt.
IV. Ungebührlicher Vorteil
4 Der Begriff des ungebührlichen Vorteils entspricht demjenigen der aktiven Amtsträgerbestechung (vgl. OK-Baumgartner/Hurni, Art. 322ter N. 24 ff.).
V. Tathandlung
5 Die Tathandlung besteht aus einem Fordern, Sich versprechen Lassen oder Annehmen des ungebührlichen Vorteils (vgl. OK-Baumgartner/Hurni, Art. 322quater N. 38 ff.).
VI. Im Hinblick auf die Amtsführung
6 Die Vorteilsannahme muss wiederum im Hinblick auf die Amtsführung gefordert, versprochen oder angenommen werden; es handelt sich bei diesem Tatbestandsmerkmal mithin um ein modifiziertes Äquivalenzverhältnis (vgl. OK-Baumgartner/Hurni, Art. 322quniquies N. 6 ff.).
VII. Subjektiver Tatbestand
10 In subjektiver Hinsicht ist Vorsatz erforderlich, wobei Eventualvorsatz ausreicht.
VIII. Konkurrenzen
11 Vgl. OK-Baumgartner/Hurni, Art. 322quinquies StGB N. 11 f. bezüglich Verhältnis zu Art. 322sexies StGB.
12 Vgl. OK-Baumgartner/Hurni, Art. 322quater StGB N. 12 bezüglich Verhältnis zu Art. 322sexies StGB.
Literaturverzeichnis
Hilti Martin, Kommentierung zu Art. 322sexies StGB, in: Graf Damian K. (Hrsg.), Annotierter Kommentar StGB, Bern 2020.
Pieth Mark, Kommentierung zu Art. 322sexies StGB, in: Niggli Marcel Alexander/Wiprächtiger Hans (Hrsg.), Basler Kommentar, StGB II, 4. Aufl., Basel 2019.
Fussnoten
- BSK-Pieth, Art. 322sexies StGB N. 1.
- BSK-Pieth, Art. 322sexies StGB N. 1.
- AK-Hilti, Art. 322sexies StGB N. 11 m.w.H. auf BGE 118 IV 309 E. 2a; BStGer SK.2015.12 vom 15.9.2015 E. 5.1.
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